Gebühren bei Hemme & Winkelmann
Die Frage der Gebühren wird bereits vor der Mandatsannahme offen angesprochen. Grundsätzlich wird unser Honorar unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Für die Höhe der Vergütung ist dann der Streitwert maßgebend (§ 49 Abs. 5 BRAO).
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass unsere Tätigkeit nach der erforderlichen Zeit auf Stundenbasis honoriert wird. Allerdings darf im gerichtlichen Verfahren nach § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO das vereinbarte Honorar nicht die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung unterschreiten, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (§ 49 b Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 4 Abs. 2 RVG).
Eine Aufklärung über das Prozess- und Kostenrisiko ist selbstverständlich.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung durch Finanzdienstleister. Weitere Informationen: siehe unten.
Notarin
Die Vergütung für die Tätigkeit der Notarin richtet sich ausschließlich und zwingend nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), wobei auch hier die Höhe des Gegenstandwertes maßgebend ist.
Prozesskostenfinanzierung
Bevor ein Prozess bei Gericht anhängig gemacht wird sprechen wir auch immer über die Kosten eines Prozesses und natürlich über das Prozesskostenrisiko. Da die Prozesskosten von der Höhe des Streitwertes abhängig sind, überlegen einige Mandanten –gerade bei höheren Streitwerten– zu Recht, ob Sie ihre berechtigten Ansprüche wegen des Kostenrisikos gerichtlich durchzusetzen sollen. Dies gilt umso mehr, wenn nicht sicher ist, ob der Schuldner die Zahlung bei Obsiegen überhaupt leisten kann.
Für derartige Fälle ist die Prozesskostenfinanzierung gedacht. Ein Prozessfinanzierer übernimmt nach rechtlicher Würdigung und Bonitätsprüfung des Schuldners zunächst Ihre gesamten Prozesskosten. Im Falle eines Obsiegens wird er dafür mit einer vereinbarten Quote am Gewinn beteiligt. D.h. auch, dass der Prozessfinanzierer diese Kosten trägt, wenn sich nachher bei der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner herausstellt, dass die Forderung nicht beitreibbar ist (z.B. bei Insolvenz).
Als Prozessfinanzierer stehen Ihnen u. a. zur Verfügung:
www.allianz-profi.de
www.foris.de
www.roland-prozessfinanz.de
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.