Das Leistungsspektrum von Hemme & Winkelmann
Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht und mehr in Bremen
Forderungsmanagement
Aufgrund der sich ständig verschärfenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich die allgemeine Zahlungsmoral extrem verschlechtert.
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Verträge, Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So können Sie Ihre Ausfallrisiken bereits im Vorfeld deutlich minimieren.
Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen und in der Zwangsvollstreckung, wobei Schnelligkeit und konsequentes Vorgehen höchste Priorität haben. Die Möglichkeit der Kontopfändung ist z.B. eine der vielfältigen sofortigen Handlungsmaßnahmen, die informierten Mandanten zum schnellen Erfolg verhelfen kann.
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse werden durch eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften und höchstrichterlicher Rechtsprechung, vermehrt auch durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) bestimmt. Eine rechtzeitige Interessenvertretung ist deshalb besonders wichtig. Dies gilt unabhängig von der Interessenslage sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Denn viele arbeitsrechtliche Regelungen und besondere Nuancen im Kündigungsrecht sind den Parteien meist unbekannt, wie z.B. die Einhaltung einer 3-wöchigen Klagefrist nach Erhalt der Kündigung.
Schon bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses kommt es auf die richtige Gestaltung des Arbeitsvertrages an, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Erfahrungsgemäß birgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses das größte Konfliktpotenzial, wobei auch laufende Arbeitsverhältnisse nicht immer frei von Konflikten sind
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da dadurch ein einseitiger Blick auf die unterschiedlichen Interessen vermieden wird. Nur wer alle Facetten des Arbeitslebens kennt, kann sachgerecht und individuell reagieren. Wir garantieren eine umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Rechtsanwälte in Bremen:
Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um den bereits eingetretenen oder zukünftigen Erbfall.
Nach Eintritt des Erbfalles beschäftigt sich das Erbrecht mit der Frage, wer zu welchem Anteil Erbe wird, was auch davon abhängt, ob der Erblasser ein Testament errichtet hat oder nicht. Nach dem Erbfall kommt es bedauerlicherweise häufig zu familiären Streitigkeiten und Auseinandersetzungen über den Nachlass. Jedoch auch dann, wenn sich die sogenannte Erbengemeinschaft einig ist, ist häufig eine Auseinandersetzung nötig. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Alleinerbe, als auch bei Streitigkeiten unter Miterben. Darüber hinaus sind wir Ihnen behilflich, wenn es um die einvernehmliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht. Das Ziel unserer Tätigkeit ist dabei im Sinne der Erhaltung des Familienfriedens zunächst darauf gerichtet, auch bei zerstrittenen Miterben eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie im Rahmen streitiger, gegebenenfalls gerichtlicher Erbauseinandersetzungen.
Der zweite wesentliche Bereich des Erbrechtes liegt in der Vertretung und Beratung bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, also insbesondere Testamenten und Erbverträgen. Niemand macht sich gerne Gedanken über den eigenen Tod. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dieser Frage und die Schaffung entsprechender Regelungen helfen nicht nur, spätere Streitigkeiten unter Angehörigen nach dem Tode des Erblassers zu vermeiden, sondern kann auch dazu beitragen, die Erbmasse subjektiv gerecht zu verteilen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Zusammenhang sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen umfassend und werden durch uns kompetent und individuell vorgeführt und umgesetzt.
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Familienrecht
Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und beschreibt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Ehe und der Verwandtschaft. Es thematisiert außerdem die rechtliche Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft.
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei zweifelsohne im Bereich der Ehescheidung. Aber auch verwandtschaftliche Beziehungen außerhalb der Ehe bieten erhebliches Streitpotenzial. Wir beraten Sie vorbeugend, werden aber auch schlichtend oder vor Gericht für Sie tätig, um Ihre Interessen durchzusetzen. Der Gesetzgeber schreibt mittlerweile in fast allen familienrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht ohne Grund vor.
Es gibt insbesondere bei längerer Ehezeit eine Vielzahl von Verstrickungen und Verquickungen der Ehepartner nicht nur in persönlicher sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Damit das Ende der Beziehung nicht zugleich neben dem persönlichen auch noch zu einem finanziellen Fiasko führt, ist eine anwaltliche Beratung, die sämtliche Chancen und Risiken bei der Auflösung der Gemeinsamkeiten aufzeigt, aus unserer Sicht eine unabdingbare Notwendigkeit.
Und zwar dafür, dass Sie als unser Kunde und Auftraggeber dann eine wohl durchdachte und möglichst gut beratene eigene Entscheidung an diesem Wendepunkt des eigenen Lebens treffen können.
Neben den im Folgenden noch näher beschriebenen Bereichen des Familienrechtes vertreten wir Sie bei Fragen der Adoption, im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, bei Fragen der Vaterschaftsanfechtung oder Feststellung sowie im Sorge- und Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern.
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Gesellschaftsrecht
Die Unterstützung im Rahmen des Gesellschaftsrechts erfolgt individuell, da sie abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform, den Gesellschaftern und dem Gesellschaftszweck ist. Die verschiedenen Regelungen des GmbH-Gesetzes, Handelsgesetzbuches, Aktiengesetzes etc. sind so vielschichtig, dass das umfassende Know-how von Experten hierfür von existenzieller Bedeutung sein kann.
Bei der Fassung von Gesellschaftsverträgen sind u.a. auch erbrechtliche Problematiken zu beachten, da diese im Falle des Todes eines Gesellschafters erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und die Funktionsfähigkeit des Unternehmens haben können.
Rechtsanwalt in Bremen:
Rechtsanwalt Herr Hemme
Handelsrecht
Der Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern einerseits und Unternehmer und Verbrauchern andererseits werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften bestimmt. Dabei spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. AGB-BSK bei Kranverträgen) ebenso eine Rolle, wie Handelsbräuche und spezielle Vorschriften, wie z.B. im Transportrecht.
Die Durchsetzung von Rechten der Handelsvertreter und/ oder Unternehmer, die Vereinbarung/ Aufhebung von Wettbewerbsverboten etc. sollten wegen der besonderen Reichweite von Rechtsanwälten und Fachleuten begleitet werden.
Rechtsanwalt in Bremen:
Rechtsanwalt Herr Hemme
Mietrecht – gewerblich und privat
Das Mietrecht ist derzeit vielen Veränderungen unterworfen. So führt die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) immer wieder zu Irritationen auf Seiten der Vermieter und Mieter (Stichwort “Renovierungsklausel”). Die Kenntnis dieser Rechtsprechung sichert dem Mandanten den Erfolg.
Im gewerblichen Mietrecht sind die Besonderheiten des Bürgerlichen Gesetzbuches und Sondervorschriften zu beachten.
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Scheidungsrecht
Unter Scheidungsrecht wird derjenige Teil des Familienrechts verstanden, der die Regelungen enthält, die im Fall einer Trennung und Scheidung von Eheleuten oder eingetragener Lebenspartner gelten.
Der Scheidung einer Ehe hat im Allgemeinen ein einjähriges Trennungsjahr vorauszugehen. Doch schon mit der Trennung der Eheleute sind zahlreiche Rechtsfragen zu lösen. Hierzu gehören vornehmlich die Ansprüche auf Trennungs- und Kindesunterhalt sowie Ansprüche auf Auskunft zur späteren Vermögensauseinandersetzung. Auch Streitigkeiten um die Ehewohnung und den Hausrat sind typische Trennungsprobleme.
Schon in der Trennungsphase können die Parteien mit unserer Hilfe wesentliche Weichen zur Vermeidung umfassender und kostenintensiver gerichtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der späteren Scheidung stellen. Wir beraten und begleiten Sie bei der Erarbeitung und dem Abschluss sogenannter Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, in denen sämtliche Streitpunkte der Trennung und der späteren Scheidung einvernehmlich und verbindlich geregelt werden, sodass nach Ablauf des Trennungsjahres gegebenenfalls eine einvernehmliche Scheidung stattfinden kann.
Wenn eine Einigung nicht gelingt, sind die Streitigkeiten im Scheidungsverfahren zu klären, in denen der Gesetzgeber zwingend vor Gericht die Vertretung durch Rechtsanwälte vorschreibt. Im Scheidungsverfahren wird nicht nur die Ehe geschieden. Auch die Fragen der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, der Aufteilung von in der Ehe eingegangenen Schuldverpflichtungen, die Unterhaltsansprüche der Ehegatten und der Kinder, die Regelung etwaigen Zugewinnausgleiches, Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht, zur Zuweisung der Ehewohnung, zum Hausrat, und zum Versorgungsausgleich können gegebenenfalls Bestandteil des Scheidungsverfahrens sein.
Da die finanziellen und emotionalen Auswirkungen auf die Parteien erheblich sein können, ist eine kompetente anwaltliche Betreuung unumgänglich.
Rechtsanwalt in Bremen:
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht befasst sich mit den Unterhaltsansprüchen, die Eheleute untereinander im Falle der Trennung und Scheidung, minderjährige oder volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern, und in durchaus nicht seltenen Fällen Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern geltend machen können.
Durch eine Unterhaltsrechtsreform, die am 01.01.2008 in Kraft trat, wurden die Unterhaltsansprüche von Eltern, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht, auf neue Säulen gestellt, die zu einer wesentlichen Änderung von Unterhaltsansprüchen geführt hat.
Dies gilt nicht nur für Unterhaltsansprüche, die aufgrund einer Trennung oder Scheidung nach dem 01.01.2008 entstanden sind. Auch diejenigen Unterhaltsansprüche, die vor dem 01.01.2008 zwischen getrennt lebenden und geschiedenen Eheleuten und nicht miteinander verheirateten Eltern gerichtlich, außergerichtlich oder notariell festgelegt wurden, stehen durch die am 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechtsreform auf dem Prüfstand.
Wir ermitteln nicht nur Ihre aktuellen Unterhaltsansprüche oder beurteilen die Richtigkeit von Unterhaltsansprüchen, die Ihnen gegenüber gestellt werden, wir überprüfen auch die Aktualität bereits bestehender Unterhaltstitel oder Vereinbarungen anhand des neuen Unterhaltsrechts und beraten und vertreten Sie hinsichtlich etwaiger Abänderungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt in Bremen:
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst die Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche aber auch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter aus Verkehrsunfällen. Dazu gehört selbstverständlich die Verteidigung in damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldsachen.
Bei Problemen im Ausland findet nicht selten das ausländische Recht Anwendung. Die fehlenden Kenntnisse in diesem Bereich führen oft dazu, dass „Geld verschenkt wird“ oder in Unkenntnis Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden, die aufgrund internationaler Vorschriften auch am Sitz der Partei in Deutschland geltend gemacht werden können.
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Rechtsanwalt Hemme
Vertragsrecht
In Deutschland herrscht im Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das heißt, jede Partei ist berechtigt, selbst zu entscheiden, mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen abschließt.
Von dieser großzügigen Regelung gibt es allerdings vielfältige Ausnahmen, die sich z. B. im Mietrecht, im Darlehensrecht, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichem niederschlagen. So kann man grundsätzlich Verträge auch mündlich abzuschließen, sofern nicht Sonderregelungen eine Schriftform vorsehen (z.B. im Mietrecht, bei Darlehensverträgen etc.). Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Verträge immer schriftlich fixiert und möglichst vor Vertragsschluss sorgfältig geprüft werden.
Durch unbewusste Fehler in einem Vertragswerk kommt es vielfach zu unerwünschten Nebenwirkungen, wie z.B. auch zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die teilweise von den Parteien gar nicht gewollt sind. Bei technischen Verträgen kommt es den Parteien in erster Linie auf die technischen Feinheiten an; dabei werden die besonderen kaufmännischen Regelungen außer Acht gelassen. Dies führt dann ggfs. zu unerwünschten Nebenwirkungen bzw. Störungen des Vertragsverhältnisses.
Es ist daher sinnvoll, rechtzeitig anwaltlichen Rat oder Beistand für die Gestaltung derartiger Verträge einzuholen, damit Fehler vermieden werden können.
Rechtsanwalt in Bremen:
Rechtsanwalt Herr Hemme
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsleben wird durch eine Vielzahl von Vorschriften bestimmt. Deshalb ist es unerlässlich die sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu nutzen.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung einer Gründungsidee, entwerfen individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Arbeitsverträge und stehen Ihnen gerade in der Vorbereitung von und bei Vertragsverhandlungen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Umwandlung, dem Kauf oder Verkauf Ihres Unternehmens. Wir weisen Sie auf oft unterschätzte Risiken hin und zeigen Ihnen die Möglichkeiten diese auszuschließen oder zu minimieren.
Rechtsanwälte in Bremen:
Rechtsanwalt Herr Hemme
Zivilrecht
Das Zivilrecht wird im Allgemeinen als das „normale“ Privatrecht, d.h. das Recht zwischen den Parteien verstanden. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei in erster Linie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daneben sind viele weitere Gesetze, z.B. Handelsgesetzbuch, Wohnungseigentumsgesetz etc. relevant.
Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien haben sich vielfältige Änderungen im Zivilrecht ergeben, deren Auswirkungen gerade im Bereich des Kaufrechts und der Gewährleistungsregelung erhebliche Vorteile für den Verbraucher gebracht haben (Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre). Bei der Durchsetzung dieser Rechte kommt es auf die Kenntnis der besonderen Regelungen z.B. auch im Mietrecht, Kaufrecht und Handelsrecht an.
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Medizinrecht
Das Medizinrecht wird im Allgemeinen als Recht von Haftung bei ärztlicher Fehlbehandlung zwischen den Parteien verstanden. Dies betrifft aber nur einen kleinen Bereich, der unter der Überschrift Medizinrecht zu bearbeiten ist.
Als Fachanwalt für Medizinrecht bearbeite ich selbstverständlich auch derartige Haftungsfragen hinsichtlich etwaiger ärztlicher Fehlbehandlungen. Und zwar sowohl auf Ärzteseite als auch auf der Patientenseite.
Dies schärft aus meiner Sicht den Blick auch für die Sichtweise des jeweils Anderen.
Darüber hinaus gehören aber noch eine ganze Vielzahl von weiteren Gesichtspunkten zu der Arbeit eines ausgewiesenen Medizinrechtlers.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit beanspruchten Leistungen von Krankenversicherungen stehen, wo öfters vom Patienten gewünschte Leistungen verweigert werden; dies betrifft sowohl private wie auch gesetzliche Krankenversicherungen). Ausgewiesene Medizinrechtler verfügen hierbei über spezielle Kenntnisse im Sozialgerichtsverfahren wie auch im Bereich des Rechtes der privaten Krankenversicherungsträger und wissen um die Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche der Patienten.
Darüber hinaus hat ein Fachanwalt für Medizinrecht aber auch umfassende Kenntnisse im Bereich des Berufsrechtes der Ärzte und der im Sozialgesetzbuch V vorgesehenen Möglichkeiten für Ärzte, sich zum Beispiel in Gemeinschaften verschiedenster Art zur Berufsausübung zusammen zu tun.
Direkt im Zusammenhang mit der medizinrechtlichen Ausbildung stehen auch die nachzuweisenden Kenntnisse im Recht der Zahnärzte, der Pflegeversicherung und durch die umfassenden Kenntnisse von schadensrechtlichen Gesichtspunkten in Bezug auf den Körper geht mit einher, dass Fachanwälte für Medizinrecht auch die richtigen Ansprechpartner sind, wenn es um die Frage von Schwerbehinderungen geht.